In einem Kloster erwacht eine ans Kreuz genagelte Jesusfigur zum Leben und spaziert kurz darauf durch München. Dabei gerät sie mit Passanten, einem Bischof und der Polizei in Konflikt. Achternbuschs Film, der einen liebenswürdig-naiven Jesus in die Heimatstadt des Regisseurs schickt, löste heftige Reaktionen aus, kostete Achternbusch beinahe seine Existenz und war zeitweise verboten.
Die Heilandsfigur des 42. Kruzifixes eines bayerischen Frauenklosters steigt vom Kreuz, wird Ober in der Klosterschnenke und Gefährte der Oberin. Die gutmütig-naive Jesus-Figur entdeckt neugierig die absurde Welt, erlebt allerlei groteske Situationen und zeigt sich von der Moderne überfordert. «Hinter der Clownmaske des Hauptdarstellers verbergen sich tiefe Betroffenheit und profunde Skepsis angesichts versteinerter politisch-kultureller Verhältnisse in der Bundesrepublik», hiess es damals in Religion im Film. Herbert Achternbuschs provokative Satire auf Kirche und Staat verursachte heftige Gegenreaktionen von deutschen Bischöfen, der Staatsanwaltschaft und dem Bundesinnenminister. Doch der Versuch eines bundesweiten Verbots scheiterte. In der Schweiz hingegen war «Das Gespenst» zeitweilig verboten, nachdem der Film in Zürich aufgrund einer Anzeige beschlagnahmt worden war. Erst Jahre später, nach dem Freispruch durch das Bundesgericht, kam «Das Gespenst» 1986 in die Schweizer Kinos. Als die umstrittene Tragikomödie im Juni im Kinok gezeigt wurde, war das Interesse gross: Zehn beinahe ausverkaufte Vorstellungen sprechen für sich. Und das trotz ungewöhnlichen Protestes: Vor jeder Vorstellung standen zwei Nonnen am Kinok-Eingang an der Grossackerstrasse – sie warnten das Publikum eindringlich vor dem Film und rieten vom Besuch ab.
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